29. Mit Eingabe vom 24. Januar 2022 an das Bundesverwaltungsgericht stellte der Disziplinarbeklagte ein Ausstandsbegehren wegen angeblicher Befangenheit gegen B.________, C.________, sämtliche Richterinnen und Richter der Abteilungen IV, V und VI, alle Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen sowie gegen das Kanzleipersonal dieser Abteilungen (pag. 49 ff.). Dabei machte er geltend, dass diese Personen bei einer widerrechtlichen Manipulation bei der Generierung des Spruchkörpers (Behandlung der von ihm eingereichten Gesuche durch Richter und Richterinnen mit Parteizugehörigkeit zur SVP) mitgewirkt bzw. diese geduldet hätten.