Die pauschale Verunglimpfung der Staatsanwaltschaft als Ganzes «auf Vorrat», mit verletzenden Worten und Beleidigungen, ist zur Rüge einer mangelhaften Sachverhaltsfeststellung ebenfalls nicht notwendig und deshalb berufsregelverletzend (Entscheid der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern AA 12 112 / AA 13 40 vom 30. August 2013). Ebenfalls bejaht wurde eine Verletzung der Berufsregeln beim pauschalen Vorwurf der mangelnden charakterlichen Integrität von betroffenen Gerichtspersonen, da dieser Vorwurf unnötig diskreditierend und unsachlich ist.