Auch die mitunter massive Kritik, ein Amt werde «despotisch geführt», interne Kritik werde bestraft und es werde «gewurstelt», bewegt sich noch in den Grenzen des Zulässigen. Eine Berufsregelverletzung liegt hingegen vor, wenn ein Anwalt in übermässig aggressiver Weise, unnötig verletzend, Behörden, Behördenmitglieder oder andere am Verfahren Beteiligte angreift und mit diesem Vorgehen sachfremde Ziele verfolgt (Entscheid der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern AA 11 57 vom 18. Juli 2011).