23. Vorliegend stehen Revisions- und Ausstandsbegehren zur Diskussion, welche der Disziplinarbeklagte in erheblicher Zahl in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gestellt hat. Die Anzeigerin wirft dem Disziplinarbeklagten vor, immer wieder aufs Neue mit in der Sache haltloser appellatorischer Kritik den Vorwurf zu erheben, Richter und Richterinnen würden schwerste fachliche Fehler begehen. Zudem werfe er dem Bundesverwaltungsgericht schwerwiegende unstatthafte Manipulationen im Zusammenhang mit der Besetzung des Spruchkörpers vor, welche jeglicher Grundlage entbehrten.