60 N 73 f.). Massstab für die Beurteilung einer zweifelhaften Handlung oder Äusserung eines Anwalts ist die Frage, ob diese über ihre Auswirkung im Einzelfall hinaus geeignet ist, das Vertrauen in Kompetenz und Integrität der Anwaltschaft zu beeinträchtigen 8 und damit die Funktion der Anwaltschaft im System der Rechtspflege zu stören (FELLMANN, a.a.O., Art. 12 N 12).