16. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2023 hat der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis von der Eingabe vom 2. Oktober 2023 genommen und die Akten an den Referenten überwiesen, um allfällige weitere Instruktions- und Beweismassnahmen zu beantragen oder aber in der Sache Antrag zu stellen. Der Referent hat auf weitere Beweismassnahmen verzichtet. II. Rechtliches A) Formelles