Das Bundesverwaltungsgericht habe ihm mehrfach die Verfahrenskosten direkt auferlegt mit Hinweis auf Beweisanträge, die er überhaupt nicht gestellt habe. Der Disziplinarbeklagte reicht eine Liste mit 157 Verfahren ein, in denen ihm persönlich die Verfahrenskosten im Umfang von CHF 20'600.00 auferlegt worden seien. Er habe lediglich die Interessen seiner Mandanten gewahrt, damit diese ein faires Verfahren erlangten.