Dass die Kritik an der Spruchkörperbildung bei den Abteilungen IV und V des Bundesverwaltungsgerichts berechtigt gewesen sei, zeige der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht als Kritik darauf ein neues Geschäftsreglement und weitere Massnahmen verabschiedet habe. Für jede Spruchkörperbildung werde ein Datenblatt generiert, das sämtliche Veränderungen enthalte, weshalb dieses zwingend von der Anzeigerin herauszugeben sei, da damit die massiven Unregelmässigkeiten belegt werden könnten.