5 in Gerichtsgremien, Vorbefassung, Kammerzuständigkeit, Austritt, Erweiterung des Spruchkörpers, Ausstand, enger Sachzusammenhang, Abwesenheit sowie Ausgleich der Belastungssituation hinterlegt worden seien. 9. Mit Verfügung vom 5. Juni 2023 nahm und gab der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern Kenntnis vom Bericht «Spruchkörperbildung durch das Bundesverwaltungsgericht» von Prof. Dr. iur. D.________ vom 24. März 2023 und vom Schreiben der Anzeigerin vom 23. Mai 2023.