Mit Schreiben vom 23. Mai 2023 führte die Anzeigerin aus, dass es beim Vorgehen für die Spruchkörperbildung um eine aufsichtsrechtliche Frage gehe, die in erster Linie durch das Bundesgericht zu beurteilen sei. Aufgrund der bereits erfolgten Untersuchungen durch das Bundesgericht (Urteil BGer 12T_3/2018 vom 22. Mai 2018, Urteile BGer 12T_1/2022 vom 26. September 2022 und BGer 12T_2/2022 vom 23. Dezember 2022) und durch die parlamentarische Verwaltungskontrolle (Evaluationsbericht vom 5. November 2020 z.H. der Geschäftsprüfungskommission des National- und Ständerates betreffend die Geschäftsverteilung bei den eid-