6. Mit Verfügung vom 28. März 2023 nahm und gab der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern Kenntnis vom Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2023 einschliesslich der Kopien der beiden Dossiers. Weiter ersuchte er die Anzeigerin um Nachreichung der noch fehlenden Aktenstücke in Bezug auf die Spruchkörperbildung und den Bericht von Prof. D.________.