5. Mit Verfügung vom 2. März 2023 edierte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern beim Bundesverwaltungsgericht die vollständigen Akten der Verfahren D-435/2022 und D-3654/2021, einschliesslich der Aktenstücke, welche die Spruchkörperbildung in diesen Verfahren betreffen und bat um Zustellung des Berichts von D.________, Professorin an der Universität Basel, zur durchgeführten Analyse zur Spruchkörperbildung am Bundesverwaltungsgericht.