4 tersteht. Er eröffnete gegen den Disziplinarbeklagten ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA. 4. Am 27. Februar 2023 reichte der Disziplinarbeklagte innert Frist eine Stellungnahme ein, in welcher er die Edition verschiedener Gerichtsunterlagen verlangte. Im Weiteren ersuchte er um Mitteilung in allen Einzelheiten, inwiefern er seinen Beruf als Anwalt nicht sorgfältig und nicht gewissenhaft ausgeübt haben sollte.