Mit Schreiben vom 16. November 2022 reichte der Disziplinarbeklagte eine Stellungnahme unter Beilage seiner Eingabe vom 24. Januar 2022 an das Bundesverwaltungsgericht ein. Er macht geltend, er habe bei der Bundesanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung im Amt und möglicher weiterer Delikte eine Strafanzeige gegen Gerichtspersonen der Abteilung IV und V des Bundesverwaltungsgerichts eingereicht, da er bzw. seine Klienten aufgrund der Fallzuteilung – 53% der von ihm eingereichten Beschwerden seien Instruktionsrichterinnen und -richtern mit Parteizugehörigkeit