2. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2022 setzte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde dem Disziplinarbeklagten Frist zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Mit Schreiben vom 16. November 2022 reichte der Disziplinarbeklagte eine Stellungnahme unter Beilage seiner Eingabe vom 24. Januar 2022 an das Bundesverwaltungsgericht ein.