Das Bundesverwaltungsgericht wies den Disziplinarbeklagten im Urteil vom 13. September 2022 darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht auf weitere rechtsmissbräuchlich eingereichte Ausstandsbegehren und Revisionsgesuche nicht eintreten werde und er damit zu rechnen habe, dass ihm die dadurch verursachten Verfahrenskosten persönlich zur Zahlung auferlegt werden und sein Verhalten Disziplinarmassnahmen nach sich ziehen werde (E. 9.3). Im Urteil vom 13. September 2022 wurde er zur Tragung von Verfahrenskosten von CHF 3'000.00 sowie einer Ordnungsbusse von CHF 2'000.00 verurteilt.