Der Disziplinarbeklagte hat die Anzeigerin durch seine fortwährende, systematische, zweckwidrige und aussichtslose Einreichung von Revisions- und Ausstandsbegehren, die nicht nur gegen einzelne Gerichtspersonen, sondern mitunter gegen gesamte Abteilungen und alle Personen mit Zugehörigkeit zur SVP gerichtet waren, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in einem Mass behindert, welches mit den anwaltlichen Berufsregeln kollidiert. Der Disziplinarbeklagte hat in einer erheblichen Anzahl Fälle und in systematischer Weise die Justiz mit offensichtlich aussichtslosen Begehren eingedeckt und damit die gesetzliche Konzeption, wonach Verfügungen des Bundesverwaltungsgerichts auf dem Gebiet des