6. Mit Verfügung vom 12. Oktober 2022 hat der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis von der Stellungnahme der Disziplinarbeklagten vom 30. September 2022 genommen und Rechtsanwalt Prof. Dr. Beat Stalder zum Referenten ernannt. II. Erwägungen A) Zuständigkeit 7. Die Disziplinarbeklagte ist im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ist gestützt auf Art. 14 BGFA i. V. m. Art. 12 Abs. 1 lit. b KAG gegeben. B) Die Berufsregeln nach Art. 12 lit. a BGFA 1. Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung