5. Am 30. September 2022 reichte die Disziplinarbeklagte innert erstreckter Frist eine ausführliche Stellungnahme ein, in welcher sie die Ausführungen in ihrer Stellungnahme vom 17. August 2022 wiederholte und ergänzte. Sie habe das Mandat mit Schreiben vom 4. April 2022 an die Anzeigerin beendet, da ihre wiederholten Aufforderungen, ihr die fehlenden Unterlagen zuzustellen, unbeantwortet geblieben seien. Sie habe das erste Schreiben der Anzeigerin am 27. Juni 2022 erhalten und ihr gleichentags schriftlich mitgeteilt, sie werde ihr die Akten aushändigen (Beilage 3 zur Stellungnahme vom 30. September 2022, pag. 105). Damit könne ihr nicht