Rechtsanwalt B.________ habe am 22. Juli 2022 in der Kanzlei der Disziplinarbeklagten angerufen, um erneut die Übersendung der Akten zu verlangen, wobei ihre Mitarbeiterin ihm erklärt habe, dass die Akten nur aus Kopien bestehen würden und dass sich die Disziplinarbeklagte umgehend nach ihrer Rückkehr aus den Ferien mit ihm in Verbindung setzen werde. Nach ihrer Rückkehr aus den Ferien am 2. August 2022 habe sie die Akten unverzüglich Rechtsanwalt B.________ zugestellt.