6. Die Gesuchsgegnerin bemängelt weiter, der Gesuchsteller habe mehrfache standesrechtliche Pflichten verletzt (fehlende Aufklärung über die Grundsätze der Honorierung und Hinweis auf Kostenrisiko; fehlende Sicherstellung des Anwaltshonorars; nicht Nachkommen der periodischen Informationspflicht / Rechenschaftsablage sowie fehlende Sicherstellung des Anwaltshonorars). Die Frage, ob bezüglich der von der Gesuchsgegnerin aufgelisteten mutmasslichen Berufsregelverletzungen allenfalls ein disziplinarrechtlich relevantes Verhalten vor-