3 Die Umstände bzw. die Höhe des Honorars in einer familienrechtlichen Streitigkeit mit existenzminima-berechneten Haushaltskosten und anderweitigen fehlenden Ersparnissen hätten die Gesuchsgegnerin buchstäblich «auf den Rücken gelegt». Vor diesem Hintergrund sei nicht verständlich, weshalb der Gesuchsteller in Kenntnis des Umstandes, dass genug eheliches Vermögen vorhanden sei, nicht auf den Entscheid betreffend Parteikostenvorschuss gedrängt, sondern tatenlos bis zur Rechnungsstellung im Mai 2022 zugewartet habe.