Der Kaufpreiserlös habe insgesamt CHF 800'000.00 betragen, bei Hypothekarschulden von CHF 540'000.00. Die Gegenpartei sei bereit gewesen, Zahlungen akonto Güterrecht zulasten des Verkaufserlöses zu akzeptieren. Der Gesuchsteller habe seiner Klientin für Bemühungen vor dem Prozesskostenvorschuss/uR-Gesuch bereits eine Rechnung gestellt, offenbar kurz vor Einreichung des Gesuchs. Ein Stundenansatz sei nie vereinbart worden, eine Vereinbarung, was den Umfang und die Höhe seines allfälligen Honorars betreffe, existiere nicht.