Die Gesuchsgegnerin habe weder auf schriftliche noch auf telefonische Anfragen reagiert. Am 10. Mai 2022 habe er seinen Aufwand (CHF 23'251.25) in Rechnung gestellt. Die Gesuchsgegnerin habe weder auf dieses Schreiben noch auf die Mahnung vom 7. Juni 2022 reagiert. Dementsprechend sei auch die mit letzterer verlangten Entbindung vom Berufsgeheimnis nicht eingegangen.