Für den vor dem Gesuch um Prozesskostenvorschuss / unentgeltliche Rechtspflege entstandenen Aufwand habe er am 9. Juli 2021 Rechnung gestellt. Im Mai 2022 habe er auf entsprechende Nachfrage beim zuständigen Gericht erfahren, dass das Verfahren abgeschlossen sei. Das Gesuch um Prozesskostenvorschuss bzw. eventualiter unentgeltliche Rechtspflege sei zurückgezogen worden. Sowohl das zuständige Gericht, wie auch der neue Anwalt der Gesuchsgegnerin und auch sie selbst hätten es unterlassen, ihn darüber zu informieren. Die Gesuchsgegnerin habe weder auf schriftliche noch auf telefonische Anfragen reagiert.