Vorschüsse seien verlangt, aber nicht geleistet worden, da die Gesuchsgegnerin glaubhaft erklärt habe, dazu nicht in der Lage zu sein. Dementsprechend sei mit dem am 24. Juni 2020 beim Regionalgericht Bern-Mittelland gestellten Scheidungsbegehren die Leistung eines Prozesskostenvorschusses in der Höhe von CHF 20'000.00 verlangt, eventualiter ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt worden. Am 2. Juli 2021 habe die Gesuchsgegnerin ihm via ihren neuen Anwalt mitteilen lassen, dass ihm das Mandat entzogen sei. Für den vor dem Gesuch um Prozesskostenvorschuss /