1. Mit Eingabe vom 27. Juni 2022 ersuchte Rechtsanwalt A.________ (nachfolgend Gesuchsteller) um Befreiung vom Berufsgeheimnis gegenüber den Betreibungs- und Justizbehörden; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Zur Begründung führte er aus, B.________ (nachfolgend Gesuchsgegnerin) habe ihn am 11. November 2019 damit beauftragt, sie in Sachen Ehe- und Familienrecht zu vertreten. Das Mandat habe auch diverse Interventionen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde umfasst. Vorschüsse seien verlangt, aber nicht geleistet worden, da die Gesuchsgegnerin glaubhaft erklärt habe, dazu nicht in der Lage zu sein.