1. Rechtsanwalt A.________ wird vom Berufsgeheimnis befreit, soweit dies zur gerichtlichen Geltendmachung seiner Honorarforderung gemäss Rechnungen vom 10. August 2020, 29. September 2020, 23. Dezember 2020 und 29. März 2021 erforderlich ist. 2. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - den Parteien Bern, 9. August 2022 Im Namen der Anwaltsaufsichtsbehörde Der Präsident: Oberrichter Studiger