Der Gesuchsteller habe am 29. März 2021 sämtliche noch laufende Mandate der Gesuchsgegnerin niedergelegt und sie am 3. Dezember 2021 betrieben. Die Gesuchsgegnerin habe unbegründet Rechtsvorschlag erhoben. Mit Schreiben vom 2 3. März 2022 habe er sie um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis zwecks Durchsetzung der offenen Honorarforderungen ersucht. Sie habe auf dieses Schreiben nicht reagiert.