Auch für die Rechtsberatungen und die Umsetzung der Vereinbarung über den Gesamtvergleich ab 17. März 2020 habe er periodisch Rechnung gestellt (10.08.2020 über CHF 9'939.40, 29.09.2020 über CHF 4'778.20, 23.12.2020 über CHF 1'362.80 und 29.03.2021 über CHF 2'046.45). Die Gesuchsgegnerin habe für diese Rechnungen jedoch nur Teilzahlungen in Höhe des jeweiligen MWST-Betrages geleistet (insgesamt CHF 2'056.60). Weitere Teilzahlungen an die noch offenen Ausstände (insgesamt CHF 16'070.25) habe sie trotz Mahnungen nicht geleistet.