Die Gesuchsgegnerin habe die laufend gestellten (Teil-)Rechnungen in der Zeit vom 31. Oktober 2015 bis 17. März 2020 für das Verhandeln und Ausarbeiten der Vereinbarung über den Gesamtvergleich sowie die Umsetzung dieser Vereinbarung (total ausmachend CHF 60'207.20) vollumfänglich beglichen. Er habe somit regelmässig Teilrechnungen gestellt und die Gesuchsgegnerin habe diese während Jahren vollumfänglich beglichen. Er habe deshalb davon ausgehen dürfen, dass die Gesuchsgegnerin die Teilrechnungen auch weiterhin begleichen werde.