Im Rahmen der Vollmacht und der Honorarvereinbarung habe sich die Gesuchsgegnerin zur Bezahlung des Honorars, der Spesen, der Auslagen und der MWST des Rechtsanwaltes sowie der von ihm zugezogenen Hilfspersonen gemäss vereinbarten Stundenansätzen verpflichtet. Die Gesuchsgegnerin habe die laufend gestellten (Teil-)Rechnungen in der Zeit vom 31. Oktober 2015 bis 17. März 2020 für das Verhandeln und Ausarbeiten der Vereinbarung über den Gesamtvergleich sowie die Umsetzung dieser Vereinbarung (total ausmachend CHF 60'207.20) vollumfänglich beglichen.