22. In seiner Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft vom 6. November 2020 sowie in den Stellungnahmen an die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern vom 14. April 2021 und vom 7. September 2021 macht der Disziplinarbeklagte geltend, die Vertretung durch seine Mitarbeiterin sei mit der beschuldigten Person abgesprochen und der Kantonspolizei als einvernehmende Behörde, telefonisch sowie per E-Mail mitgeteilt worden. Die Kanzleimitarbeiterin des Disziplinarbeklagten sei denn auch auf der Vertretungsvollmacht aufgeführt und somit von der beschuldigten Person bevollmächtigt gewesen.