8. Mit Verfügung vom 16. September 2021 hat der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis von der Stellungnahme des Disziplinarbeklagten vom 7. September 2021 genommen und RA Prof. Dr. Beat Stalder zum Referenten ernannt. II. Erwägungen A) Zuständigkeit 9. Der Disziplinarbeklagte ist im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ist gestützt auf Art. 14 BGFA in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 lit. b KAG gegeben. B) Die Berufsregeln nach Art. 12 lit. g BGFA