Mitzuteilen: - dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern - sämtlichen kantonalen Aufsichtsbehörden über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Art. 18 Abs. 2 BGFA); nach Eintritt der Rechtskraft Bern, 28. August 2023 Im Namen der Anwaltsaufsichtsbehörde Der Präsident: Oberrichter Zuber Die Gerichtsschreiberin: Spielmann