1. Gegen den Disziplinarbeklagten wird wegen Verletzung von Art. 12 lit. a und lit. h BGFA in Anwendung von Art. 17 Abs. 1 lit. d BGFA ein befristetes Berufsausübungsverbot von 12 Monaten sowie in Anwendung von Art. 17 Abs. 2 BGFA eine Busse von CHF 5’000.00 ausgesprochen. 2. Der Eintrag des Disziplinarbeklagten im Anwaltsregister ist mit dem Hinweis auf das befristete Berufsausübungsverbot gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. d BGFA zu ergänzen. 3. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von CHF 3’000.00 werden dem Disziplinarbeklagten zur Zahlung auferlegt. 4. Zu eröffnen: - dem Disziplinarbeklagten