werb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41) das Anwaltspatent entzogen worden war und er ein weiteres Mal gegen die Berufspflichten verstossen hatte (Urteil BGer 2C_183/2010 vom 21. Juli 2010, E.3.1). Ein befristetes Berufsausübungsverbot von zwei Jahren wurde gegenüber einem Anwalt verhängt aufgrund mehrerer schwerwiegender Verstösse gegen die Berufspflichten sowie die Erkenntnis des Bundesgerichts, dass er sich (selbst) im Disziplinarverfahren nicht als fähig erwiesen hatte, seine eigenen Interessen zu verteidigen (Urteil BGer 2A.454/2004 vom 2. Februar 2005, E. 4).