Ein Berufsausübungsverbot von vier Monaten wurde beispielsweise gegenüber einem Anwalt wegen strafrechtlicher Verurteilung zu versuchter Nötigung, Beschäftigung einer ausländischen Person ohne Bewilligung und wegen Missachtung der Vorschriften über das Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren verhängt, wobei gegen ihn zuvor bereits mehrmals eine Disziplinarmassnahme verhängt worden war (Urteil BGer 2C_291/2018 vom 7. August 2018, E. 5.2 ff.). Ein Berufsausübungsverbot von sechs Monaten wurde gegenüber einem Anwalt für mehrere insgesamt schwerwiegende Regelverstösse ausgespro-