Im Zusammenhang mit der Interessenwahrung und Rechtsvertretung des Anzeigers vereinnahmte der Disziplinarbeklagte auf seinem Klientengelderkonto insgesamt CHF 180'000.00. Davon leitete der Disziplinarbeklagte CHF 50'000.00 an den Anzeiger weiter, die übrigen CHF 130'000.00 blieb er ihm trotz mehrmaliger Mahnung schuldig. Am 26. März 2019 unterzeichnete der Disziplinarbeklagte eine Schuldanerkennung mitsamt Abzahlungsvereinbarung über den Restbetrag von CHF 130'000.00, welcher er jedoch nicht bzw. nur unzureichend nachkam. Ausstehend sind noch immer rund CHF 95'000.00.