1. A.________ (nachfolgend Anzeiger) erstattete am 8. Februar 2021 bei der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern Anzeige gegen B.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagter). Im Zusammenhang mit der Interessenwahrung und Rechtsvertretung des Anzeigers vereinnahmte der Disziplinarbeklagte auf seinem Klientengelderkonto insgesamt CHF 180'000.00. Davon leitete der Disziplinarbeklagte CHF 50'000.00 an den Anzeiger weiter, die übrigen CHF 130'000.00 blieb er ihm trotz mehrmaliger Mahnung schuldig.