Das diesbezügliche Beschwerdeverfahren ist noch beim Verwaltungsgericht hängig. Ebenfalls beim Verwaltungsgericht hängig ist das Beschwerdeverfahren gegen den Entscheid der Anwaltsaufsichtsbehörde vom 15. Dezember 2021 betreffend die Löschung des Disziplinarbeklagten aus dem Anwaltsregister aufgrund von vorhandenen Verlustscheinen. Sein berufliches Vorleben ist aus der Sicht der Anwaltsaufsichtsbehörde getrübt. Es handelt sich vorliegend zwar um einen eher leichten Verstoss und es kann dem Disziplinarbeklagten insbesondere nicht vorgeworfen werden, dass er die ihm übergebenen Akten nicht retourniert hätte.