30. Zu berücksichtigen ist vorliegend, dass der Beklagte seit dem 10. Juli 2002 im Anwaltsregister eingetragen ist. Der Disziplinarbeklagte wurde im Verfahren AA 19 44 mit Entscheid vom 17. Februar 2020 wegen Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA verwarnt, weil er nach Mandatsbeendigung eine Original-Generalvollmacht erst nach mehrfacher Aufforderung ausgehändigt hatte. Zudem wurde gegen den Disziplinarbeklagten im Verfahren AA 21 42 mit Entscheid vom 12. April 2022 ein daurendes Berufsausübungsverbot verhängt. Das diesbezügliche Beschwerdeverfahren ist noch beim Verwaltungsgericht hängig.