Ob er tatsächlich telefonisch versucht hatte, die Anzeigerin zu erreichen, kann letztlich offenbleiben. Fakt ist, dass er nie selber schriftlich auf die Mandatsaufhebung reagiert und trotz mehrmaligen Nachfragen der Anzeigerin auch nicht schriftlich mitgeteilt hatte, dass es gar keine Akten zu retournieren gibt.