22. Es ist unbestritten, dass nicht jede Klientenanfrage jeweilen am gleichen Tag beantwortet werden kann, weil ja auch noch andere Klienten betreut werden müssen. Im vorliegenden Fall ist dem Disziplinarbeklagten von D.________ mit Schreiben vom 10. September 2021 mitgeteilt worden, dass seine Mandatierung im Zusammenhang mit Arbeitsrecht / Praxisübernahme der Anzeigerin beendet sei. Dies unter Beilage einer Anwaltsvollmacht. Der Disziplinarbeklagte wurde aufgefordert, sämtliche Unterlagen an die Büroadresse von D.________ zu senden. Auf dieses Schreiben hat der Disziplinarbeklagte nie reagiert.