19. Am gleichen Tag verdankte E.________ gegenüber F.________ die Antwort. Sie führte weiter aus, dass es erstaune, dass sie seit dem Schreiben vom 10. September 2021 gar keine Rückmeldung erhalten habe. Das Mandatsverhältnis sei bereits über einen Monat beendet und es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Aktenübergabe solange auf sich warten lasse. Trotz Auslandaufenthalts und krankheitsbedingten Abwesenheiten sei es im Verantwortungsbereich des Anwaltes, den Geschäftsbereich aufrecht zu erhalten.