11. Der Referent beantragte in der Folge zusätzliche Beweismassnahmen. Die Anzeigerin wurde zur Klärung des Sachverhalts aufgefordert, innert einer Frist von 21 Tagen eine Kopie des in der Anzeige erwähnten Schreibens der Kanzlei D.________ vom 10. September 2021 (inkl. allfälliger Beilagen) einzureichen. Zudem wurden Angaben zu den Unterlagen, welche dem Disziplinarbeklagten übergeben sowie Angaben, welche Akten / Unterlagen konkret vom Disziplinarbeklagten herausverlangt worden waren, verlangt (pag. 89 ff.).