Nach dem 18. Oktober 2021 hätten weder die Anzeigerin noch D.________ bzw. dessen Kanzlei die angeblich herauszugebenden Akten je wieder verlangt. Er beantrage deshalb die Aufhebung des Disziplinarverfahrens unter Zusprechung einer angemessenen Parteientschädigung. 10. Mit Verfügung vom 7. Juni 2022 nahm der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis von der Stellungnahme des Disziplinarbeklagten und bestimmte Herrn Rechtsanwalt Gerhard Schnidrig zum Referenten (pag. 83).