3 müssten. Dies sei der Anzeigerin allerdings bereits bekannt gewesen. Er sei der Meinung gewesen, dass er dazu das Schreiben von D.________ nicht benötige, weshalb er das auch nicht nachverlangt habe. Am 18. Oktober 2021 habe er der Anzeigerin erneut eine Sprachmitteilung hinterlassen. Ab dem 20. Oktober 2021 bis am 3. November 2021 sei er krankheitsbedingt ausgefallen. Am 4. November 2021 habe er dann die Anzeige zugestellt erhalten. Nach dem 18. Oktober 2021 hätten weder die Anzeigerin noch D._____