Er habe am 14. und 15. Oktober 2021 versucht, die Anzeigerin telefonisch zu erreichen, und er habe ihr jeweils eine Sprachmitteilung hinterlassen; dies mit der Bitte, ihn zu kontaktieren. Er habe der Anzeigerin persönlich mitteilen / bestätigen wollen, dass es keine Unterlagen gebe, die retourniert werden