Namentlich wurde er aufgefordert, zu den folgenden Fragen / Themen Stellung zu nehmen:  Dem Vorwurf gemäss beigelegtem E-Mailverkehr, die Kanzlei sei telefonisch nicht erreichbar / verfügbar gewesen.  Weshalb wurde das angeblich nicht erhaltene Schreiben vom 10. September 2021 und/oder die Vollmacht von der Kanzlei D.________ nicht nachgefordert? Sei es umgehend oder spätestens nach dem die durch die Kanzlei des Disziplinarbeklagten versprochene Rückmeldung umgehend am 13. Oktober 2021 nicht erfolgt ist.